Rechtlich geschützte Lebensmittelbezeichnungen sollen die Nachahmung der Produkte verhindern. Für „Balsamico“ gilt das aber nicht – laut einem Urteil.
über EuGH-Urteil: „Balsamico“ aus Deutschland ist rechtens —
Rechtlich geschützte Lebensmittelbezeichnungen sollen die Nachahmung der Produkte verhindern. Für „Balsamico“ gilt das aber nicht – laut einem Urteil.
über EuGH-Urteil: „Balsamico“ aus Deutschland ist rechtens —