Was ist das für ein Staat, in dem so etwas möglich ist? Seit 21 Jahren zur Abschiebung fälliger Afghane vergewaltigt 83-Jährige

Großes Foto: Symbolbild; kleines Foto: Hamid A.

Von EUGEN PRINZ | Am Donnerstag verurteilte das Landgericht Leipzig den 47-jährigen Afghanen Hamid A., einen abgelehnten Asylbewerber, wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Die Tat ist an Widerwärtigkeit kaum noch zu überbieten, denn das Opfer ist eine 83-jährige Seniorin aus Delschitz, die altersbedingt an Schwerhörigkeit leidet. Die hochbetagte Christiane B. durchquerte am frühen Abend des 9. Januar auf dem Nachhauseweg die  Eisenbahnunterführung nahe des Bahnhofs. Aufgrund ihrer Hörbehinderung merkte sie nicht, dass ihr Hamid B. folgte und auf eine günstige Gelegenheit wartete.

 

Vergewaltigung ohne Rücksicht auf die Gesichtsverletzungen der alten Frau

In der Unterführung stieß er die alte Frau von hinten brutal zu Boden. Die Seniorin knallte mit dem Gesicht auf den Asphalt. Laut Anklageschrift stellten sich sofort ungeheure Schmerzen ein. Auch die Zahnprothese der Hochbetagten brach durch den Aufprall.

Den abgelehnten Asylbewerber, der zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von zwei Promille aufwies, interessierten die Schmerzen und Verletzungen der Greisin jedoch nicht. Er vergewaltigte sie.

 

Intelligenz am unteren Rand und Hang zum krankhaften Lügen

Während der Afghane, dem in einem Vorabgutachten „Intelligenz am unteren Rand“ und ein Hang zum krankhaften Lügen bescheinigt worden war, bei der polizeilichen Vernehmung die Tat noch gestanden hatte, behauptete er nun plötzlich vor Gericht, er habe der Frau nur aufhelfen wollen.

Der eingangs erwähnte Urteilsspruch ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft können dagegen innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen.

 

Bürgergefährdendes Staatsversagen

War das, was Sie bisher gelesen haben, schon schlimm genug, so wird es jetzt – angesichts des jahrzehntelangen Staats- und Behördenversagens fast noch krimineller:

Wie Recherchen der BILD ans Licht brachten, wurde der Asylantrag von Hamid A. bereits vor 21 Jahren (!), am 29. April 1999, abgelehnt. Er ist immer noch hier, weil die zuständige Ausländerbehörde in Chemnitz damals eine Duldung ausgesprochen und diese 12-mal (in Worten: zwölfmal) verlängert hatte. Die letzte Duldung lief im November 2019 aus. Damit stellt sich die Frage, warum ist er immer noch hier und erhielt dadurch die Gelegenheit, im Januar 2020 die hochbetagte Seniorin zu vergewaltigen?

Dabei wusste die Ausländerbehörde ganz genau, was für ein faules Ei sich die Bundesrepublik Deutschland mit Hamid A. eingefangen hat: Sage und schreibe 25 Einträge finden sich in seiner Strafakte, darunter Körperverletzung, Diebstahl und im Jahr 2016 zwei Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs. Ja, Sie haben richtig gelesen: Kindesmissbrauch.

Und trotzdem ist er immer noch hier, gefährdet die Bevölkerung – und die Chemnitzer Ausländerbehörde schaut zu.

Auch wenn Hamid A. keinerlei Papiere hat und immer schon unterschiedliche Alias-Namen und Geburtsdaten nannte, hatte man wahrlich lange genug Zeit, Mittel und Wege zu finden, ihn wieder loszuwerden. Das setzt natürlich den Willen voraus, das zu tun. Dieser war offenbar nicht vorhanden.

Der nächste Skandal ist das noch nicht rechtskräftige Urteil. Das Landgericht Leipzig blieb mit der Freiheitsstrafe von vier Jahren sogar noch unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft, die sieben Monate mehr wollte.

Da stellt sich schon die Frage, was in den Köpfen der Richter vorgeht, ein gnädiges Urteil zu verhängen, wenn jemand bereits 25 Einträge in der Strafakte aufweist und erst vor wenigen Jahren wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde.

Was hier abgelaufen ist, kann man nicht mehr als grob fahrlässiges Verhalten von Regierung, Behörden und Justiz einstufen. Das ist eine vorsätzliche Gefährdung der Bürger dieses Landes.

 

Ein paar Worte zum Tatopfer

Christiane B. ist 1937 geboren. Sie gehört zu jener Generation, die Deutschland nach dem Krieg wieder aufgebaut hat. Als Mitteldeutsche musste sie zudem das DDR-Regime erdulden. Sie hat wahrlich Besseres verdient, als dass ihr in der Abenddämmerung ihres Lebens noch so etwas widerfährt. Man mag sich nicht ausmalen, wie Christiana B.  diese Tat körperlich und seelisch belastet und ihr die letzten Jahre, die sie auf dieser Welt noch hat, vergällt. Die Seniorin hätte wahrlich etwas Besseres verdient, als zum Gebrauchsgegenstand eines triebgesteuerten Zuwanderers zu werden, der eigentlich gar nicht mehr hier sein dürfte.

Hamid A. hatte Beihelfer. Die sitzen in der Regierung und in den zuständigen Behörden.   

 

 

Quelle: Was ist das für ein Staat, in dem so etwas möglich ist? Seit 21 Jahren zur Abschiebung fälliger Afghane vergewaltigt 83-Jährige

Autor: uwe.roland.gross

Don`t worry there is no significant man- made global warming. The global warming scare is not driven by science but driven by politics. Al Gore and the UN are dead wrong on climate fears. The IPCC process is a perversion of science.

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