Sanktionen geplant: Digitalisierung im Krankenhaus wird zum Kostenfaktor

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Berlin –Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG) hat in einem Referentenentwurf aus­geführt, wie die im Konjunkturpaket angekündigten drei Milliarden Euro insbesondere für Investitionen in die digitale Infrastruktur konkret an die Krankenhäuser verteilt werden sollen.

Demnach soll beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein Krankenhauszukunfts­fonds in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro eingerichtet werden. Die Krankenhäu­ser können bei den Bundesländern Mittel aus diesem Fonds für einzelne Projekte bean­tragen. Welche Krankenhäuser Gelder erhalten, entscheiden die Länder.

In dem Entwurf eines „Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser“, kurz Kranken­hauszukunftsgesetz, werden zahlreiche Vorhaben benannt, die mit den Mitteln aus dem Fonds gefördert werden sollen.

Dazu gehören etwa die Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunter­stüt­zungssysteme, ein durchgehend digitales Medikationsmanagement und Konzepte, die zur Abstimmung des Leistungsangebots mehrerer Krankenhäuser mit dem Ziel einer ausge­wo­genen, Flächendeckung sicherstellenden und Spezialisierung ermöglichenden Ange­botsstruktur erforderlich sind.

Kofinanzierung durch die Länder

Gefördert werden soll zudem die Verbesserung der IT- und Cybersicherheit sowie die An­passung von Notaufnahmen an den Stand der Technik. Mindestens 15 Prozent der bean­tragten Mittel sollen für Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit verwendet wer­den. Die Bundesländer können bis zum 31. Dezember 2021 Anträge an das BAS auf Aus­zahlung von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds stellen.

Sie können die Bundesmittel aus dem Fonds jedoch nur abrufen, wenn die Krankenhaus­träger und/oder sie selbst eigene Mittel in Höhe von 30 Prozent der Bundesmittel bereit­stellen. Wenn die Bundesländer die gesamten drei Milliarden Euro aus dem Fonds abru­fen, müss­ten sie beziehungsweise die Krankenhausträger somit zusätzlich 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Krankenhausstrukturfonds wird verlängert

Der Krankenhauszukunftsfonds lehnt sich an den im Jahr 2016 errichteten Krankenhaus­strukturfonds an, in dem Bund und Länder Gelder für den Abbau von Überkapazitäten in Höhe von maximal einer Milliarde bereitgestellt hatten.

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde im Jahr 2018 ein zweiter Krankenhaus­strukturfonds aufgesetzt, in dem bereits Gelder für die Förderung der IT-Sicherheit zur Verfügung gestellt wurden. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz soll die Laufzeit des zweiten Krankenhausstrukturfonds nun um weitere zwei Jahre bis Ende 2024 erweitert werden.

„Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die prioritär zu bewältigenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie bei den Ländern und den Krankenhausträgern erhebliche Kapazitäten gebunden haben und noch weiterhin binden, sodass die erforderlichen Vorarbeiten für die Stellung von Anträgen auf Förderung struk­turverbessernder Vorhaben zurückgestellt werden mussten“, heißt es zur Erklärung in dem Gesetzentwurf.

Außerdem stelle auch die Umsetzung des Zukunftsprogramms Krankenhäuser erhebliche Anforderungen an die Länder und an die Krankenhausträger. „Bei Beibehaltung einer weit­gehenden Parallelität der Laufzeiten beider Instrumente wäre daher nicht auszu­schlie­ßen, dass nicht alle Länder in der Lage wären, die ihnen zustehenden Mittel des Krankenhaus­strukturfonds bis Ende 2022 auszuschöpfen“, schreibt das BMG. „Der Kran­kenhaus­strukturfonds würde hierdurch aber eine wesentliche Zwecksetzung verfehlen.“

Bis zu zwei Prozent Abschlag

Die Verwendung der Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sollen evaluiert werden. So soll das BMG eine begleitende Auswertung in Auftrag geben, aus der sich ergibt, in­wie­weit die Förderung mittelbar oder unmittelbar zu einer Verbesserung des digitalen Reifegrads der Krankenhäuser geführt hat.

Im Rahmen dieser Auswertung sei der digitale Reifegrad der Krankenhäuser jeweils zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 unter Zugrundelegung anerkannter Reifegradmo­delle festzustellen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Darin enthalten ist auch eine Sanktion für Krankenhäuser, die bis zum Jahr 2025 die mit dem Zukunftsfonds förderfähigen digitalen Dienste nicht eingeführt haben.

So sollen Krankenhäuser und Krankenkassen für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 einen Ab­schlag in Höhe von bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilsta­tionären Fall vereinbaren, sofern ein Krankenhaus keine der entsprechenden digitalen Dienste bereitstellt. Dabei soll sich die konkrete Höhe des Abschlags nach der Anzahl der grundsätzlich bereitgestellten Dienste und deren tatsächlicher Nutzungsquote richten.

Zu wenig Investitionen in die Digitalisierung

Das BMG weist in dem Gesetzentwurf darauf hin, dass die Finanzierung von Investitions­maßnahmen im Krankenhausbereich eigentlich Aufgabe der Länder sei. „In den vergan­genen Jahren ist jedoch das Gesamtvolumen der Mittel der Länder für Krankenhausin­vestitionen bei unterschiedlicher Entwicklung in den einzelnen Ländern nominal und preisbereinigt zurückgegangen“, heißt es.

„Die Lücke, die durch fehlende Investitionen der Länder entstanden ist, wird in erhebli­chem Umfang aus Eigenmitteln der Krankenhäuser geschlossen, wozu auch eine Querfi­nanzierung aus Betriebsmitteln gehört.“ Insbesondere Investitionen in Digitalisierung und eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser seien in den letzten Jahren nicht in ausreichendem Maße erfolgt. © fos/aerzteblatt.de

Autor: uwe.roland.gross

Don`t worry there is no significant man- made global warming. The global warming scare is not driven by science but driven by politics. Al Gore and the UN are dead wrong on climate fears. The IPCC process is a perversion of science.

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